Urteil: Nichtraucherschutz gilt auch in Shisha-Bars

Verwaltungsgericht Braunschweig trifft die Shisha-Bars mitten ins Herz

(pm/sp) Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat als erstes Gericht Niedersachsens über den Nichtraucherschutz in Shisha-Bars geurteilt. Der Richterspruch: Betreiber müssen Raucherräume abtrennen - oder auf tabakfreie Alternativen umstellen.

Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet, hatte der Betreiber einer Braunschweiger Shisha-Bar gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt geklagt - und nun den Kürzeren gezogen. Im März hatte die Stadt demnach bei Kontrollen in allen neun Shisha-Bars Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern gibt es bereits Verwaltungsgerichts-Urteile, die sich mit dem Spruch aus Braunschweig decken.

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