Zigarettenverband intensiviert Jugendschutz-Aktivitäten mit e-learning

Verband des eZigarettenhandels im Boot

Zigarettenverband intensiviert Jugendschutz-Aktivitäten mit e-learning

(pm/sp) Nachdem der Deutsche Zigarettenverband (DZV) in diesem Jahr bislang 500.000 Jugendschutz-Aufkleber „Tabakwaren/E-Zigaretten nur ab 18“ im Handel verteilt hat, werden die Jugendschutz-Aktivitäten weiter intensiviert. Ab Mitte Dezember ist das webbasierte Schulungsprogramm „Jugendschutz im Tabakwaren- und E-Zigaretten-Handel“ unter http://www.jugendschutz-handel.de online, um Verkäuferinnen und Verkäufer bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nachhaltig zu unterstützen.

Das multimediale Lernprogramm bietet zahlreiche Praxisbeispiele und Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kunden, die Tabakprodukte oder e-Zigaretten käuflich erwerben wollen. Das e-learning-Tool beinhaltet alles Wissenswerte zu den gesetzlichen Vorgaben und hilft so bei der konsequenten Umsetzung des Jugendschutzes im Einzelhandel. Das circa 20minütige Training kann zeitlich und räumlich flexibel sowohl auf dem PC als auch auf mobilen Endgeräten absolviert werden. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss sein persönliches Zertifikat. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben stehen zudem als Ausdruck für den Laden zum Download bereit. Das e-learning-Tool wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband des eZigarettenhandels (VdeH) erarbeitet.

Kinder und Jugendliche in Deutschland konsumieren immer seltener Tabakprodukte. Seit 2001 ist ein kontinuierlicher Rückgang des Anteils von Kindern und Jugendlichen, die rauchen, um mittlerweile mehr als 20 Prozentpunkte auf zuletzt nur noch 7,4 Prozent in 2016 zu verzeichnen (Quelle: BZgA).

Der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) Jan Mücke begrüßte diese Entwicklung: „Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Dieses gesamtgesellschaftliche Anliegen wird am besten durch die strikte Einhaltung und strenge Kontrolle des Abgabeverbots von Tabakwaren an unter 18-Jährige erreicht – als Herstellerverband stellen wir uns der Verantwortung und leisten in enger Kooperation mit dem Handel dazu noch intensiver unseren Beitrag.“

Auch für e-Zigaretten gelten seit 2016 die gleichen jugendschutzrechtlichen Bestimmungen wie für traditionelle Tabakprodukte, der Verkauf an Kinder und Jugendliche ist verboten. Die strenge Kontrolle des Mindestabgabealters beim Verkauf von e-Zigaretten sei ein entscheidender Faktor für die weitere Entwicklung dieses noch jungen Marktsegments, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke: „Für erwachsene Raucherinnen und Raucher stellen e-Zigaretten eine interessante Alternative dar, was sich auch in der dynamischen Marktentwicklung widerspiegelt. Der konsequente Jugendschutz ist eine Grundvoraussetzung, um die allgemeine Akzeptanz der e-Zigarette weiter zu stärken und diesen positiven Trend fortsetzen zu können.“

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) vertritt die Zigarettenindustrie in Deutschland und ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft in allen Fragen rund um die Themen Rauchen und Zigaretten. Der DZV ist auch Interessenvertreter der rund 20 Millionen Konsumenten von Tabakprodukten in Deutschland. Unter dem Leitmotiv „Genuss braucht Verantwortung“ engagiert sich der DZV für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern.

http://www.jugendschutz-handel.de

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